Staatsanwalt will lebenslänglich
Erstes Plädoyer im Fall Hutter / Anklage hält Tat für erwiesen.
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WEHR/WALDSHUT. Lebenslänglich und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – die höchstmögliche Strafe beantragte Staatsanwalt Jürgen Schäfer im Prozess gegen Reinhold Hutter. In seinem Plädoyer am gestrigen Verhandlungstag ließ der Staatsanwalt keinen Zweifel daran, dass er den Angeklagten des Totschlags an seiner Ehefrau und des Mordes an seiner Tochter für schuldig hält. In der Gesamtschau beider Taten bejahte Schäfer die besondere Schwere der Schuld – die eine Aussetzung der Reststrafe nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
"Aufgrund der Gesamtschau aller Indizien steht der Angeklagte unter Berücksichtigung aller vernünftigen Zweifel als Täter fest", so der Staatsanwalt in seinem fast vierstündigen Plädoyer, in dem er nochmals ...