Account/Login

Neuenburger Feldmordprozess

Staatsanwalt fordert hohe Freiheitsstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten

Fünfeinhalb Stunden dauert das Plädoyer des Ober- und Jugendstaatsanwalts Eckart Berger am Freitag im Indizienprozess um den Neuenburger Feldmord. Es geht um den gewaltsamen Tod eines 21-jährigen Rumänen in der Nacht zum 29. Dezember 2014.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Am Ende beantragt er wegen Mordes für den 23-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und für den 21-Jährigen eine zwölfjährige Jugendstrafe. Erst am 3. Februar werden die Verteidiger das Wort haben; sechs Tage später wird die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg ihre Urteile verkünden.

Das Jugendstrafrecht, in erster Linie als Erziehungsrecht ausgeformt, sieht für Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. In einem besonders schweren Fall der Schuld kann die Strafe erhöht werden. Jugendstaatsanwalt Berger hat genau das mit seinem für Freiburg außergewöhnlichen Antrag für den 21-Jährigen getan. Dass für diesen jungen Mann ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel