Sportanlage nicht aus der Schusslinie
Behörden stufen die Schießanlage in Herrischried als zulässig ein / Einige Bürger kritisieren die Behördeneinschätzung teils massiv.
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HERRISCHRIED. Der bereits vom Gemeinderat Herrischried und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen befürwortete Betrieb der Schießsportanlage im Stehlewald wird nun auch von 13 angehörten Behörden und Versorgungsunternehmen als grundsätzlich zulässig und vereinbar mit Schutzbestimmungen eingestuft. Das Ziel der Gemeinde, dem Übungsplatz mit dem neuen Bebauungsplan Sägemättlen eine Bestandssicherung zu geben, wurde jedoch im Anhörungsverfahren von sieben Bürgereingaben in Frage gestellt.
Der Gemeinderat setzte sich am Montag in zweistündiger Beratung mit den 52 – teils sich überschneidenden – kritischen Anmerkungen von Anwohnern auseinander. In den vorwiegend einstimmig ...