Spielvereinigung Bamlach/Rheinweiler: Berufung zurückgewiesen
Hickhack um die Auslegung von Spiel- und Rechtsordnung des Südbadischen Fußballverbandes: Spielvereinigung Bamlach/Rheinweiler erwägt rechtliche Schritte
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BAD BELLINGEN/SCHLIENGEN (bm/ hg). Die Berufung der Spielvereinigung (Spvgg) Bamlach/Rheinweiler gegen das Urteil eines Strafsachenbearbeiters des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) wurde als "unbegründet" zurückgewiesen. Am Freitagnachmittag erhielten die Fußballer per Fax eine entsprechende Mitteilung des Vorsitzenden Richters des Verbandsgerichts zugeleitet, wie erst nach Redaktionsschluss bekannt wurde. Heute Abend wollen die Vorstandsmitglieder der Spielvereinigung darüber beraten, ob sie gegen diese Entscheidung zivilrechtlich vorgehen, erklärte Sprecher Armin Held gestern auf Anfrage.
Was war geschehen? Bei einer Begegnung der Spielvereinigung am 7. Juni mit dem FC Steinenstadt waren, wie berichtet, zwei Spieler eingesetzt worden, deren Spielerpässe sich nicht in der Passmappe befanden. Mit dem Schiedsrichter wurde vereinbart, dass diese Pässe nachgereicht werden, was jedoch aufgrund eines Versehens nicht geschah. Das hatte zur Folge, dass die Begegnung gemäß Statuten von der spielleitenden Behörde des Fußballbezirks Hochrhein mit 3:0-Toren und ...