Weil am Rhein
Spielhallen pochen auf Bestandsschutz
Alle Betriebe haben Härtefallantrag gestellt und fordern Befreiung von der Abstandsregelung zu Jugendeinrichtungen.
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WEIL AM RHEIN. Seit 2011 existiert der neue Glücksspielstaatsvertrag. Nur mit dessen Umsetzung hapert es, weil die Kommunen bisher keinerlei Maßgaben in den Händen halten, wie sie mit den bestehenden Betrieben umgehen müssen und nach welchen Kriterien sie Ausnahmegenehmigungen erteilen oder im Zweifelsfall auch die Betriebserlaubnis kassieren dürfen. OB Dietz hat dieser Tage den Besuch von Innenminister Thomas Strobl genutzt, um das Problem in Erinnerung zu rufen und dabei angeregt, dass sich Kommunen und das Land auf einen Kriterienkatalog einigen.
Die wichtigste Regelung im neuen Staatsvertrag klingt dabei recht einfach: Spielhallen müssen einen Abstand von mindestens 500 Metern zueinander haben und dürfen nicht näher als 500 Meter an eine Kinder- und Jugendeinrichtung heranrücken. Doch schon der Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtung ...