Weil am Rhein

Spielhallen pochen auf Bestandsschutz

Alle Betriebe haben Härtefallantrag gestellt und fordern Befreiung von der Abstandsregelung zu Jugendeinrichtungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ellen Nonnenmacher  | Foto: Herbert Frey
Ellen Nonnenmacher Foto: Herbert Frey

WEIL AM RHEIN. Seit 2011 existiert der neue Glücksspielstaatsvertrag. Nur mit dessen Umsetzung hapert es, weil die Kommunen bisher keinerlei Maßgaben in den Händen halten, wie sie mit den bestehenden Betrieben umgehen müssen und nach welchen Kriterien sie Ausnahmegenehmigungen erteilen oder im Zweifelsfall auch die Betriebserlaubnis kassieren dürfen. OB Dietz hat dieser Tage den Besuch von Innenminister Thomas Strobl genutzt, um das Problem in Erinnerung zu rufen und dabei angeregt, dass sich Kommunen und das Land auf einen Kriterienkatalog einigen.

Die wichtigste Regelung im neuen Staatsvertrag klingt dabei recht einfach: Spielhallen müssen einen Abstand von mindestens 500 Metern zueinander haben und dürfen nicht näher als 500 Meter an eine Kinder- und Jugendeinrichtung heranrücken. Doch schon der Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Ellen Nonnenmacher

Weitere Artikel