Mindestlohngesetz
Spezialfall fällt durchs Raster
LÖRRACH. Das Mindestlohngesetz bietet kaum Spielraum für indivduelle Lösungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt der Lebenshilfe. Das Arbeitsgericht Lörrach verhandelte einen Spezialfall.
Mo, 17. Aug 2015, 11:50 Uhr
Lörrach
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