Gefahrenabwehr
Spaziergänger dürfen freilaufende Hunde laut Gericht abwehren
Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
dpa
Mi, 31. Okt 2018, 21:47 Uhr
Panorama
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