Account/Login

"Sollten dieses Gremium schätzen"

Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich erläutert und verteidigt die Vergabepraxis der Stadt Müllheim.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer bekommt den Zuschlag bei öffentlic...ge gibt es ein ausgefeiltes Regelwerk.  | Foto: Fotolia.com/klickit
Wer bekommt den Zuschlag bei öffentlichen Bauaufträgen? Zu dieser Frage gibt es ein ausgefeiltes Regelwerk. Foto: Fotolia.com/klickit

MÜLLHEIM. Die Diskussion um Auftragsvergaben von Gemeinden an Ratsmitglieder hat Müllheims Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich bei der jüngsten Gemeinderatssitzung noch einmal aufgegriffen, um ihre Position und die ihrer Verwaltung klarzustellen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern. Müllheim, so der Tenor der Bürgermeisterin, halte sich akribisch an die gesetzlichen Vorgaben. Und diese zu verschärfen, indem etwa die Auftragsvergabe an Gemeinderäte beschränkt wird, sei in ihren Augen auch nicht sinnvoll.

Astrid Siemes-Knoblich erklärte der Ratsrunde und der anwesenden Öffentlichkeit ausführlich die Systematik der verschiedenen Vergabeordnungen (siehe Infokasten), an die sich die Müllheimer Verwaltung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel