Account/Login

Müllheim

Sollen Gemeinderäte öffentliche Aufträge annehmen dürfen?

Stadträte in Müllheim haben sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt und von ihrem Amt profitiert. Stadtrat Heinz Stauffer tritt nun zurück – weil er die Praxis nicht unterstützen will.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn sich das Amt lohnt: Oft haben Rat...ssensvorsprung gegenüber Mitbewerbern.  | Foto: Fotolia.com/FotolEdhar
Wenn sich das Amt lohnt: Oft haben Ratsmitglieder einen Wissensvorsprung gegenüber Mitbewerbern. Foto: Fotolia.com/FotolEdhar
Erst tritt er zurück, dann nicht, dann schließlich doch – der Müllheimer SPD-Stadtrat Heinz Stauffer hat in den vergangenen Tagen und Wochen für Verwirrung und Gesprächsstoff gesorgt. Mit dem Willen, sein Mandat niederzulegen ist es ihm ernst. Nicht aus Unlust, wie Stauffer gegenüber der BZ beteuert, sondern weil er ein gravierendes Problem in einer Praxis sieht, die weit über Müllheim hinaus gang und gäbe ist: die Vergabe öffentlicher Aufträge an Gemeinderäte. Damit tritt Stauffer in ein veritables Wespennest baden-württembergischer Kommunalpolitik.
Es hat relativ lange ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel