Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Sollen Demente wählen dürfen?

BZ-Plus Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es keine Ausschlüsse vom Wahlrecht mehr. Vermutlich wird das auch so bleiben  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wahlausschlüsse wird es nach dem Entsc...ssungsgerichts wohl nicht mehr geben.   | Foto: dpa
Wahlausschlüsse wird es nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wohl nicht mehr geben. Foto: dpa
Im Scherz oder im Zorn wird schon mal ein Intelligenztest für Wähler gefordert. Meist geht es dabei um pure Polemik gegen Leute, die anderer Meinung sind. Doch was am Stammtisch so leicht dahin gesagt wird, hat einen ernsten Kern. Leidet die Legitimation der Wahl, wenn auch Demente und geistig Behinderte teilnehmen? Oder kann ein "Wahlrecht für alle" sogar die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel