Umweltbundesamt

Soll die Lebensdauer von Geräten angegeben werden?

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum haben Joghurt und Butter. Kaffeemaschinen und Handys nicht. Das Umweltbundesamt will das ändern – auch um gegen absichtlichen Verschleiß anzugehen.  

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Schlagworte: Maria Krautzberger, Christian Löwe, Rainer Grießhammer

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