Sitzverteilung im Rat bleibt bestehen
Obwohl die Zahl der Einwohner gestiegen ist, wird es für die Breisacher Kernstadt 2019 wohl kein weiteres Mandat im Gemeinderat geben.
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BREISACH. Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht. Sie soll sicherstellen, dass auch die Teilorte einer Gesamtgemeinde über eine in der Hauptsatzung der Kommune festgelegte Sitzzahl im Gemeinderat ausreichend repräsentiert sind. Da sich der Verteilungsschlüssel an der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortsteile orientiert, können sich im Laufe der Zeit jedoch Veränderungen ergeben. Im Falle von Breisachs Kernstadt stünden dieser rein rechnerisch zur Kommunalwahl im Mai 2019 statt bisher 16 nun 17 Sitze zu.
Sitzverteilung nach EinwohnerzahlDie Regelung der unechten Teilortswahl soll im Laufe der nächsten Wahlperiode thematisiert werden. "Wir hatten das Thema 2009 schon einmal im Falle von Gündlingen und ...