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Sexueller Übergriff war als Motiv nicht nachweisbar

Die Unterbringung des 33-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik wird gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.  

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OFFENBURG/KEHL. Die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Herbert Schmeiser hat die Unterbringung eines 33-jährigen aus Kehl in der Psychiatrie angeordnet und den Vollzug unter Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt. So muss sich der Beschuldigte einer ...

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