Sexualdelikt war krankheitsbedingt
51-Jähriger belästigte Kinder in Bad Säckingen / Landgericht hält den Mann für schuldunfähig und belässt ihn in geschlossenem Heim.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Wegen erwiesener Schuldunfähigkeit wurde ein 51-jähriger Saarländer vom Vorwurf der sexuellen Misshandlung von Kindern freigesprochen. Stattdessen muss der Mann weiterhin in einem geschlossenen Heim bleiben.
Der arbeitslose Angeklagte, der an einem Abend im Juli 2005 zwei elf und zwölf Jahre alte Kinder auf dem Münsterplatz von Bad Säckingen zuerst verbal bedrängt ("Soll ich euch vergewaltigen?") und dann vor ihren Augen ...