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Schweizer Schlappe vor dem EU-Gerichtshof

Die deutschen Sperrzeiten für den Flughafen Zürich sind rechtens / Politiker aus der Region fordern jetzt neue Verhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag.  

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Finger weg: Ein Flugzeug auf dem Weg nach Zürich fliegt über Hohentengen   | Foto: DPA
Finger weg: Ein Flugzeug auf dem Weg nach Zürich fliegt über Hohentengen Foto: DPA

WALDSHUT/LUXEMBURG (pk). Der Himmel über dem Hochrhein und Schwarzwald bleibt in den Nachtstunden ruhig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag eine Klage der Schweiz gegen das Flugverbot über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich in allen Punkten zurück. Damit hat die Schweiz alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Politiker aus der Region sehen die deutsche Position gestärkt: Die Schweiz müsse jetzt mit Deutschland neu über einen Staatsvertrag verhandeln.

Was wurde vor dem
Gerichtshof verhandelt?
Um die Lärmbelastung der Bürger am Hochrhein und im Schwarzwald zu verringern, hatte Deutschland 2003 angeordnet, dass Südbaden an Wochentagen zwischen 21 und 7 Uhr und an Wochenenden zwischen 20 und 9 Uhr nicht in geringer Höhe überflogen werden darf. Alle in Zürich aus Richtung Norden oder Nordwesten ankommenden Flugzeuge mussten eine neue ...

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