Bewährungs- und Geldstrafen
Schwarzarbeit: Weingut führt 230.000 Euro nicht ab
Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern auf ihrem Weingut hat einem Ehepaar Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe eingebracht. 230.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht abgeführt.
dpa
Mo, 13. Sep 2010, 13:42 Uhr
Kenzingen
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