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Gut zu wissen – plötzlich ist das Geld weg

Schwachstelle Mensch

Nicht nur peinlich und ärgerlich: An der Kasse merkt man, dass das Portemonnaie mit allen wichtigen Karten verschwunden ist. Jetzt schnell handeln, denn sonst kann der Verlust teuer werden.  

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Sebastian Gütlin, Leiter der Abteilung Electronicbanking bei der Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau Foto: PR / Sparkasse Freiburg
Am Internet kommen auch die Finanzinstitute nicht vorbei, die für ihre Präsenz dank eines verzweigten Filialnetzes bekannt sind. Denn jeder dritte deutsche Bankkunde setzt auf das Onlinebanking, sei es für einzelne Bankgeschäfte oder die gesamte Kontoabwicklung. Sebastian Gütlin, Leiter der Abteilung Electronicbanking bei der Sparkasse Freiburg, und Andreas Altherr, Leiter des Onlinebankings bei der Volksbank Freiburg, sagen, was bei Onlinebanking was zu beachten ist.

BZ: Wie wurden die Angebote der Bank durch das Onlinebanking erweitert oder verbessert?
Altherr: Wir haben Echtzeitverarbeitung. Dadurch ist der Kunde in der Lage, Bankgeschäfte jederzeit per Internet zu erledigen. Er kann jederzeit Informationen über getätigte Zahlungen abrufen. Er hat die Möglichkeit, Buchungen zu vereinfachen, etwa indem Daten wie die Kontoverbindung von Zahlungsempfängern oder Daueraufträge gespeichert werden.
BZ: Ist Onlinebanking sicher?
Altherr: Die Schwachstelle ist der Faktor Mensch oder der Computer des Kunden. Hier wird zu oft versäumt, sich vor dem Missbrauch der Kontodaten zu schützen, etwa mit einer Anti-Viren-Software auf dem Rechner oder einer Firewall, also einem Programm, das unberechtigte Zugriffe Dritter auf den eigenen Rechner von außen verhindert.
Gütlin: Wichtig ist es, dass man seine Kontodaten nicht aus der Hand gibt, Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht auf dem eigenen Computer gespeichert werden. E-Mails, in denen nach Bankdaten gefragt wird, sollte man ignorieren. Eine seriöse Bank wird niemals seine Kunden nach Passwörtern oder Onlinedaten fragen.
BZ: Und wenn das Konto dann doch einmal von Onlinegaunern geplündert wurde?
Altherr: Grundsätzlich gilt es, das Konto regelmäßig, am besten täglich zu kontrollieren. Wurde Geld unrechtmäßig abgebucht, den Onlinezugang unter der zentralen Rufnummer 116116 sperren lassen oder bei der Bank anrufen und Meldung darüber machen. Wir als Bank haben dann zumindest noch die Möglichkeit das Geld zurück zuholen.
Gütlin: Auch wenn das Geld zurückgeholt werden kann, empfehlen wir eine, Anzeige zu erstatten. Und natürlich besprechen wir mit jedem unserer Kunden individuell zu ergreifende Maßnahmen zu Technik und Sicherheits- und Legitimationsverfahren, um einem erneuten Missbrauch vorzubeugen.

Bei Verdacht vorsorglich Anzeige erstatten

Immer mehr organisierte Banden spezialisieren sich darauf, illegal an Kontodaten von Bankkunden zu gelangen und so Geld zu stehlen.

So werden zum Beispiel Kontodaten beim Geldabheben am Automaten über eine Vorrichtung am Kartenschacht kopiert und gleichzeitig die Eingabe der Geheimnummer mit einer kleinen Kamera in der Abdeckleiste gefilmt. Wer daher sicher gehen will, sollte bei der Eingabe der Geheimnummer darauf achten, grundsätzlich mit einer Hand die Tastatur abzudecken.

Grundsätzlich gilt: Schon bei dem geringsten Verdacht sofort die Polizei alarmieren, um einem finanziellen Schaden vorzubeugen. Denn kein Anrecht auf Rückerstattung des Geldes seitens der Bank haben Karteninhaber, wenn sie beispielsweise grob fahrlässig gehandelt haben und einen möglichen Betrug nicht rechtzeitig melden. Dies gilt auch, wenn etwa die EC-Karte und die dazugehörige Geheimnummer am selben Ort aufbewahrt werden, oder wenn der Verlust der Karte nicht sofort gemeldet und die Karte nicht gleich gesperrt wird.

Abgeraten wird davon, seine Geheimnummer einer anderen Person zu nennen. Wird dadurch ein Missbrauch verursacht, kann dies bei einem späteren Gerichtsprozess gegen das Opfer verwendet werden.

Auch wer seinen Geldbeutel unbeaufsichtigt liegen lässt, sei es im Auto oder im Mantel an der Garderobe, hat kein Anrecht auf Rückerstattung des Geldes, falls die Kredit- oder EC-Karte entwendet und dann missbraucht wird.

Sperre bei Verlust

EC-Karte oder Kreditkarte weg? Dann heißt es, sofort handeln und die Karte sperren lassen. Nur dann haftet das ausgebende Institut für auftretende Schäden.
1.) Das die Karte herausgebende Institut anrufen und den Verlust der Karte melden; bei Kreditkarten sind die emittierenden Unternehmen erreichbar unter
• Master-Card Tel. 0800/ 8191040
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
• Visa Tel. 0800/811 8440
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
• Diners 01805/070 704
(14 Cent/Minute)

• Amex 069/9 797 1000

2.) Alternativ EC-Karte unter der zentralen Sperrnummer sperren: Inland Tel. 01805/021021
Ausland Tel. 0049/1805/021021
(Anruf gebührenpflichtig).

3.) Alternativ den in Deutschland gebührenfreien Sperrnotruf
Tel. 116116 nutzen (aus dem
Ausland gebührenpflichtig);
gilt für EC- wie Kreditkarten.

4.) Uhrzeit der Sperrung
notieren und sich schriftlich
bestätigen lassen.

5.) Bei der Polizei Anzeige
erstatten und Kopie der Anzeige verlangen.

Geheimnummer bleibt auch geheim

Beim Verlust von EC-Karte oder Kreditkarte und einem eingetretenen Schadensfall prüfen die Finanzinstitute sehr genau, ob die Karteninhaber ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Banken und Sparkassen nicht für den entstandenen Schaden haften. Daher gilt grundsätzlich:

1.) Karte sofort nach Erhalt auf der Rückseite unterschreiben.

2.) Karte an einem sicheren Ort aufbewahren.

3.) Die Geheimnummer (Pin) niemals mit der Karte zusammen aufbewahren.

4.) Die Geheimnummer niemals am Telefon oder auf E-Mail-Anfragen nennen.

Gerade bei den Geheimnummern handeln Karteninhaber oftmals grob fahrlässig. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pin nicht an Dritte weitergegeben wird. Hier sind die Finanzinstitute besonders streng; als Dritte gelten auch Ehegatten, Kinder oder Enkel. Und die gröbste Fahrlässigkeit ist es, die Geheimnummer direkt auf der Karte zu notieren.

Ressort: Geld & Finanzen

Dossier: Alltagstipps

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