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"Schutzgebietsverordnung gilt nicht"

Verwaltungsgericht gibt Klage eines Hofsgrunder Bauern statt: Windrad darf gebaut werden.  

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OBERRIED/FREIBURG (dan). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg ist die zu Zeiten des Naziregimes 1939 erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Schauinsland "nicht ordnungsgemäß ausgefertigt" worden und kann deshalb "unter dem Grundgesetz nicht fortgelten". Diese ...

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