Schutz vor Insolvenz des Reiseveranstalters: Sicher ist sicher
Urlauber sind gegen die Insolvenz eines Reiseveranstalters abgesichert – eigentlich.
dpa
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ie Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch dann geht der Reiseveranstalter pleite und die Reise ist passé: Damit nicht auch noch das bereits bezahlte Geld weg ist, sollten Reisende darauf achten, dass sie bei der Buchung einen gültigen Sicherungsschein erhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
DWie können sich Reisende vor einer Insolvenz des Veranstalters absichern?Was passiert, wenn der Reiseveranstalter vor Beginn der Reise pleitegeht?
Wie ist ...