Schützenhilfe vom Land
Neues Jagdgesetz regelt fortan auch die Fütterung von Schwänen / Aufatmen in Wallbach.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BAD SÄCKINGEN-WALLBACH. Die Diskussion um das Schwanenfütterungsverbot in der Wehramündung scheint zu einem Ende zu kommen. Grund dafür ist allerdings nicht die Aufnahme des Verbotes in die städtische Polizeiordnung, wie sie vom Wallbacher Ortsvorsteher Fred Thelen seit längerem angestrebt wird. Unerwartete Schützenhilfe kommt vom Land: Am 1. April tritt das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft.
Befürworter der Fütterung dürfte insbesondere Paragraph 33, Absatz 4 des Gesetzes interessieren: Danach ist das ...