Schreck im Eilverfahren

Der Sonntag Das Mannheimer Urteil zum SC-Stadion – und wie es danach weitergehen kann.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
An Freiburgs Stadion wird gebaut, nach...f darin oft gar nicht gespielt werden.  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
An Freiburgs Stadion wird gebaut, nach – noch – geltender Rechtslage allerdings darf darin oft gar nicht gespielt werden. Foto: Patrick Seeger (dpa)

Dass die spekakuläre Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim von dieser Woche dem SC Freiburg die Nutzung seines neuen Stadions verhagelt, scheint doch wieder unwahrscheinlich. Für die Öffentlichkeit bietet die Posse einen Lehrgang in Prozess- und Verwaltungsrecht.

Für die Region war es der Aufreger der Woche: Am Mittwoch wurde ein bereits am 2. Oktober gefällter Beschluss eines Eilverfahrens am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bekannt. Er erging, weil sechs in der Nähe des künftigen Stadions wohnende Bürger schon vor einiger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel