Kleinere Gewerbetreibende müssen auch in Schopfheim schließen, während große Handelsketten dieselben Waren verkaufen dürfen. Das will in Schopfheim nicht jeder klaglos hinnehmen.
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Mit den Bestimmungen des zweiten Corona-Lockdowns musste auch in Schopfheim nahezu der komplette Einzelhandel die Ladentüren zusperren. Geöffnet bleiben dürfen nur Lebensmittelgeschäfte und solche, deren Anteil an "erlaubten Waren" 60 Prozent oder mehr beträgt. Dazu zählen auch Drogeriemärkte – nur dass diese oft auch eine große Palette an Waren haben, deren Verkauf den Einzelhändlern gleichzeitig verboten ist. In Schopfheim will das nicht jeder klaglos hinnehmen.
"Vorweg", sagt Franz Stutz, "ist es mir wichtig zu betonen, ...