Schonfrist endet am 1. Januar 2020
Bei der Landestagung des Berufsverbands der kommunalen Finanzverwaltungen ging es auch um das neue Haushaltsrecht.
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EMMENDINGEN. Mehr als 100 Kämmerer und kommunale Finanzbeamte aus ganz Baden-Württemberg trafen sich am Mittwoch zu ihrer Landesfachtagung in der Altdorfhalle von Kollmarsreute. Wichtigste Themen waren die von der EU geforderte Umsatzbesteuerung der Kommunen und die nach wie vor schleppende Einführung des neuen Haushaltsrechts (NKHR). Andreas Schütze, der Vertreter des Innenministeriums, nannte als "Ende der Schonfrist" den 1. Januar 2020.
Alexander Kopp, Kämmerer im Emmendinger Rathaus, konnte sich am Vorstandstisch gelassen zurücklehnen, denn Emmendingen hat den Wechsel von der Kameralistik zum doppischen Rechnungswesen bei der Aufstellung von ...