Schönau setzt auf Abwassersplitting
Gemeinderat beauftragt Verwaltung, die gesplittete Abwassergebühr vorzubereiten / VGH-Urteil macht Satzungsänderung nötig.
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SCHÖNAU. Mit einem Grundsatzbeschluss hat der Schönauer Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Wege zu leiten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März diesen Jahres ist die bisherige Satzung, nach der einzig der Frischwasserverbrauch zur Bemessung der Abwassergebühr herangezogen wird, rechtswidrig.
Schönau steht nicht allein da: Nach dem VGH-Urteil vom Frühjahr sind sämtliche 1100 Gemeinden im Land gehalten, ihre Abwassersatzungen zu überarbeiten. Künftig muss – auch in kleineren Gemeinden – ...