Gesundheitspolitik

Schock-Fotos aus Tabak-Packungen kommen im Mai

Faulende Raucherbeine, geschwärzte Zahnstümpfe, krebsbefallene Lungen: Mit Gruselbildern auf Zigaretten- und Tabakpackungen soll die Lust am Rauchen eingedämmt werden.  

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So sehen Packungen bald aus.   | Foto: dpa
So sehen Packungen bald aus. Foto: dpa

Das erhofft sich die Politik von der EU-Tabakrichtlinie, die bis 20. Mai 2016 auch in Deutschland umgesetzt werden muss.

Worum geht es bei den Schockbildern?
Vom 20. Mai 2016 an müssen Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen größtenteils mit kombinierten Warnbildern und aufklärenden Texten versehen werden. Zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackungen sind dafür reserviert. 42 Fotos stehen zur Auswahl. Ein gelb hinterlegter Text soll Anlaufstellen für Raucher nennen, die aufhören wollen. Verpackungen, die bis 20. Mai 2016 produziert werden, können ein Jahr lang abverkauft werden. Für Zigarren- und Zigarillo-Schachteln gelten Ausnahmen – da es hier kaum jugendliche Raucher gibt und kleinere Firmen betroffen wären.

Sind die großen Gruselbilder die einzige Änderung?
Nein. Menthol-Produkte etwa sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten werden. Auch andere Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, sollen vom Markt verschwinden. Es wird von etwa 50 Aromen ausgegangen. Es geht auch um "technische Merkmale", mit denen sich Geruch, Geschmack oder Stärke ändern lassen. Oder um Filter, Papier oder Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten.

Was kommt zusätzlich auf die Hersteller zu?
Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, ebenso andere verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf Verpackungen. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen ein Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen – ab 20. Mai 2019 für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und ab 2024 für alle anderen Tabakerzeugnisse.

Bevor ein Hersteller ein neues Tabakprodukt auf dem europäischen Markt platziert, hat er künftig ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen.

Werden auch E-Zigaretten reguliert?
Ja. Für nikotinhaltige E-Zigaretten gibt es ebenfalls Anforderungen. Der Markt für elektronische Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und dann inhaliert wird, ist noch relativ jung. Bisher gibt es in Deutschland dazu keine spezifischen Regelungen. Hier gelten jetzt ebenfalls die schon länger bestehenden Werbeverbote für Tabakprodukte – etwa im Hörfunk, der Presse oder das Sponsoring-Verbot.

Kommen schärfere Werbeauflagen für die Tabakindustrie?
Ja. Eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots – etwa ein Verbot der Plakatwerbung   ab dem Jahr 2020 – soll aber in einem separaten Gesetzesentwurf geregelt werden. Kinowerbung bleibt bei Filmen mit einer Altersbeschränkung ab 18 Jahren erlaubt. Weiter zulässig sein soll "Werbung an Außenflächen von Geschäftsräumen (Mauerwerk und Fenster)" – also an Kiosken oder Fachgeschäften. Vorgesehen ist ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten. Dazu muss sich noch die EU-Kommission äußern.

Was soll mit dem Gesetz bewirkt werden?
Der Gesundheitsschutz soll erhöht und der Tabakkonsum weiter eingedämmt werden – vor allem bei Jugendlichen. Mit dem Regelungsvorhaben wird angestrebt, die Raucherquote um zwei Prozentpunkte zu senken. Die jährliche Belastung der Sozialkassen durch Gesundheitsschäden infolge Tabakkonsums betragen rund 25 Milliarden Euro.

Was kommt auf die Industrie zu?
Der Tabakmarkt ist schon jetzt rückläufig – die Hersteller kämpfen um die verbliebenen Marktanteile. Das Verbot von Menthol-Zigaretten dürfte zu Gewinneinbußen führen. Laut Gesetzentwurf sind zusätzliche jährliche Kosten für die Wirtschaft von insgesamt 17 Millionen Euro und ein Umstellungsaufwand von rund 67 Millionen Euro zu erwarten. Im Zuge der nötigen Sicherheitsmerkmale kämen ab 2019 und 2024 weitere 38 Millionen sowie ein jährlicher Aufwand von 13 Millionen Euro hinzu. Andererseits dürften die Hersteller durch die Werbeverbote rund 70 Millionen Euro sparen – was wiederum die Werbebranche träfe.

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