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"Schnee von gestern"?

Bewährungsstrafe für einen einst im "Elztäler Drogensumpf" verstrickten Angeklagten.  

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KREIS EMMENDINGEN. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in vier Fällen wurde ein 23-jähriger Mann vom Emmendinger Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung mit einer Frist von drei Jahren ausgesprochen. Damit entging der 23-Jährige aus dem Elztal haarscharf einem längeren empfindlichen Freiheitsentzug.

Kokaingeschäfte warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Einmal sei er als Vermittler bei einem Deal von einhundert Gramm "Koks" aufgetreten. Dabei wurde ein Betrag von 12 000 Mark an den Auftraggeber transferiert. In einem anderen Fall habe der Angeklagte für ...

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