Schläge aus Überforderung
Bewährungsstrafe für Adoptiveltern.
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MÜLLHEIM/FREIBURG. Mit Bewährungsstrafen von je 18 Monaten wegen der Misshandlung ihrer beiden Adoptivkinder endete vor dem Landgericht in Freiburg der Prozess gegen ein zwischenzeitlich geschiedenes Elternpaar aus dem Raum Müllheim. Die 52 und 62 Jahre alten Angeklagten hatten vor Gericht gestanden, im Jahr 2006 ihre beiden Adoptivkinder, damals acht und elf Jahre alt, mehrfach geschlagen zu haben. Als Grund für die Schläge mit der Hand oder einem Feger gaben sie ihre damalige Überforderung an.
Ende 2006 hatten die Angeklagten selbst die Notbremse gezogen und ihre beiden Adoptivkinder in eine Pflegefamilie gegeben. Nachdem die ...