Bundesgerichtshof

Rückschlag für die Kundus-Opfer in Karlsruhe

Die Opfer des Bombardements von Kundus haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied jetzt der BGH in einem Grundsatzurteil. Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt damit weiter ohne recht liche Folgen.  

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Ausgebrannter Tanklastzug bei Kundus im September 2009   | Foto: dpa
Ausgebrannter Tanklastzug bei Kundus im September 2009 Foto: dpa
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Schlagworte: Georg Klein, Richter Herrmann, Ulrich Herrmann

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