Mitteillung der Ministerin contra AfD

Rote Karte für Wanka

BZ-Plus Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) durfte der AfD nicht symbolisch die "rote Karte" zeigen. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundes...efugnissen von Regierungsmitgliedern.   | Foto: DPA
1/2
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungegerichts, verkündet das Urteil zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern. Foto: DPA
Die Ministerin habe damit ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt. Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: "Rote ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel