Landgericht

Riegler Neonazi-Prozess: Staatsschützer räumt Fehler ein

Im Riegler Neonazi-Prozess stand die Aussage eines Beamten des Staatsschutzes im Zentrum. Er räumte Ermittlungsfehler ein. So sei der Computer des Angeklagten nicht beschlagnahmt worden.  

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Vor dem Landgericht Freiburg wird in dem Fall verhandelt.  | Foto: Ingo Schneider
Vor dem Landgericht Freiburg wird in dem Fall verhandelt. Foto: Ingo Schneider
"Warum ich den PC nicht beschlagnahmt habe, weiß ich nicht. Ich erkenne das nachträglich als einen Fehler an, der nicht mehr korrigiert werden kann." Das erklärte der Kriminalbeamte, der als Staatsschützer bei der Kriminalpolizei in Emmendingen tätig ist. Im Oktober 2011 hatte er unter anderem an den ...

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