Erlass der Gewerbesteuer

Richter trocknen Steueroasen aus

Neuansiedlungen versprechen Arbeitsplätze und Einnahmen. Entsprechend umworben werden Investoren von Städten und Gemeinden – notfalls auch mit Steuergeschenken. Das wird jetzt verboten.  

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KARLSRUHE. Einigen Kommunen in strukturschwachen Regionen schien das der einzige Weg: den Gewerbesteuersatz auf Null zurückfahren und damit für Unternehmen zum Steuerparadies werden. Derartigen Wettbewerbsvorteilen hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben.

Die Karlsruher Richter erklärten die Gewerbesteuerpflicht für verfassungsgemäß und bestätigten damit den seit 2004 geltenden gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 Prozent. (Az.: 2 BvR 2185/04 und 2189/04 – Beschluss vom 27. Januar 2010)
Damit ist der Versuch ...

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