EuGH
Richter stärken Geringverdiener
Der EuGH stellt klar, wie Mindestlöhne anzuwenden sind / Die Arbeitgeber dürfen bestimmte Zulagen nicht verrechnen.
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LUXEMBURG (dpa/BZ). Ein Mindestlohn legt eine Untergrenze beim Einkommen fest. Doch wichtig ist auch: Wie sieht es mit Sonderleistungen wie Einmalzahlungen aus – werden die zum Mindestlohn hinzugerechnet oder mit diesem verrechnet? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schafft Klarheit.
Warum ist die Berechnungeines tarifvertraglichen
Mindestlohnes wichtig?
Worum ging es konkret in dem Fall?
Was darf nicht mit dem
Mindestlohn verrechnet werden?
Was ist mit
vermögenswirksamen Leistungen?
Dürfen Einmalzahlungen auf den
...