Account/Login

Karlsruhe

Richter rügen BKA-Gesetz

Bundesverfassungsgericht beanstandet Regeln zur Terrorbekämpfung / Bundestag muss nachbessern.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Weite Teile des BKA-Gesetzes sind verfassungswidrig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht auf Klage von Grünen- und FDP-Politikern. Der Bundestag muss bis 2018 nachbessern. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorverhütung bleiben aber im wesentlichen bestehen.

Gerügt wurde von Karlsruhe ein Gesetz, das 2008 die damalige Große Koalition beschlossen hatte. Das BKA erhielt darin zum ersten Mal Befugnisse zur ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel