Richter kippen Sterbehilfe-Verbot
Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jeder das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben – auch mit Hilfe von Dritten.
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KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht stößt die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit auf. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.
Die Karlsruher Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217, der seit Dezember 2015 geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, für nichtig – weil er "die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch ...