Das Bundesverfassungsgericht sieht die Verweigerung von Zuschüssen an eine AfD-nahe Stiftung als Eingriff in die Parteirechte. Es soll ein neues Gesetz geben – gegen das die AfD erneut klagen dürfte.
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Der Bundestag hat die Rechte der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, weil er der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) 2019 ohne gesetzliche Grundlage Zuschüsse verweigerte. Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Organklage der ...