Richter erlauben "HIV-Hintern"
Benetton-Werbung verstößt nicht gegen die Menschenwürde.
KARLSRUHE. Werbung mit provozierenden Bildern bleibt zulässig. Nach fast zehnjährigem Rechtsstreit erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt zum zweiten Mal, dass die Benetton-Werbung mit einem "HIV-positiv"-gestempelten nackten Hintern nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Nach Ansicht des als liberal geltenden Ersten Senats ist die Anzeige noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie enthalte keine ...