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Richter erlauben "HIV-Hintern"

Benetton-Werbung verstößt nicht gegen die Menschenwürde.  

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KARLSRUHE. Werbung mit provozierenden Bildern bleibt zulässig. Nach fast zehnjährigem Rechtsstreit erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt zum zweiten Mal, dass die Benetton-Werbung mit einem "HIV-positiv"-gestempelten nackten Hintern nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Nach Ansicht des als liberal geltenden Ersten Senats ist die Anzeige noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie enthalte keine ...

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