Richter erlauben "HIV-Hintern"
Benetton-Werbung verstößt nicht gegen die Menschenwürde.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Werbung mit provozierenden Bildern bleibt zulässig. Nach fast zehnjährigem Rechtsstreit erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt zum zweiten Mal, dass die Benetton-Werbung mit einem "HIV-positiv"-gestempelten nackten Hintern nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Nach Ansicht des als liberal geltenden Ersten Senats ist die Anzeige noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie enthalte keine ...