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Richter erlauben "HIV-Hintern"

Christian Rath
  • Mi, 26. März 2003
    Panorama

     

Benetton-Werbung verstößt nicht gegen die Menschenwürde.

KARLSRUHE. Werbung mit provozierenden Bildern bleibt zulässig. Nach fast zehnjährigem Rechtsstreit erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt zum zweiten Mal, dass die Benetton-Werbung mit einem "HIV-positiv"-gestempelten nackten Hintern nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Nach Ansicht des als liberal geltenden Ersten Senats ist die Anzeige noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie enthalte keine ...

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