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Leitartikel

Rettungsschirme und das Parlament: Widerspruch ist keine Rebellion

Das Parlament muss darauf bestehen, den Euro-Hilfsfonds zu kontrollieren  

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Bundestagsabgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. So will es das Grundgesetz. Wenn einige von ihnen freilich so handeln und zum Beispiel der von ihnen getragenen Bundesregierung widersprechen, nennen wir ...

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