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ST. BLASIEN (akh). Da sich keine Anhaltspunkte ergeben hatten, dass ein Angeklagter eine Trunkenheitsfahrt begangen hat, sprach ihn Richter Priess in einer Verhandlung im St. Blasier Amtsgericht von diesem Vorwurf frei. In der zweiten Teilanklage wegen Beleidigung gab es indes ein ...