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"Reiter" sind über Gebühr geduldet

Neue Regeln zur Sondernutzung öffentlicher Straßen / Bei großflächiger Werbung an Baugerüsten bittet die Stadt zur Kasse.  

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Die Stadt Freiburg hat eine neue Einnahmequelle angezapft: Eine am 30. März verabschiedete Entscheidung des Gemeinderates verpflichtet fortan alle Geschäftsleute, die eine Werbetafel im öffentlichen Straßenraum platzieren, zur Zahlung einer "Sondernutzungsgebühr". Die bisher schon geforderten Gebühren für Gastronomen, die Freisitzflächen auf städtischem Pflaster anbieten, bleiben davon unberührt. Vorerst jedenfalls.

Die Satzung weiß zu differenzieren: In den Ortschaften am Stadtrand sind die Nutzungsgebühren niedriger angesetzt als in den alten Stadtteilen, und da wiederum muss weniger bezahlt werden als im historischen Stadtkern. Nach dem Mehrheitswillen des ...

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