Katalogsprache hat ihre Tücken

Reisemängel - was tun?

Reisemängel sind ein Ärgernis – Hilfe bieten oft Gerichtsurteile.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Lebhafte Lage – oder wahnsinnig laut?   | Foto: Daniël Leppens (stock.adobe)
Lebhafte Lage – oder wahnsinnig laut? Foto: Daniël Leppens (stock.adobe)
Weit und breit kein Meer in Sicht, dafür teilt man sich das Zimmer mit Kakerlaken und wird vom Dröhnen des Nachtclubs nebenan um den Schlaf gebracht. Hat der Veranstalter das Hotel anders angeboten, lässt sich nachträglich der Reisepreis mindern. Wie viel genau drin ist, kann man nachlesen in Gerichtsurteilen, gesammelt in Übersichten wie der Frankfurter Tabelle, der Reisemängeltabelle des ADAC oder der Kemptener ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel