Account/Login

Berufungsverfahren

Reduzierte Strafe für Landwirt, der einen Biberdamm zerstörte

BZ-Plus Das Landgericht Freiburg bestätigt den Schuldspruch für einen 71-jährigen Gottenheimer, der einen Biberdamm zerstörte. Allerdings wurde seine Geldstrafe deutlich reduziert.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ist nicht überall gern gesehen: der Biber.  | Foto: Thomas Warnack (dpa)
1/2
Ist nicht überall gern gesehen: der Biber. Foto: Thomas Warnack (dpa)
Deutlich herabgesetzt hat das Freiburger Landgericht im Berufungsverfahren die Geldbuße, die das Amtsgericht Breisach im November gegen einen Gottenheimer Landwirt wegen der Beschädigung eines Biberdamms ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel