Passiver Schallschutz

Rechnung geht direkt an die Bahn

Über die Bahn wird viel geschimpft. Nicht immer ist aber die Schelte berechtigt, wie das jüngste Beispiel aus Eimeldingen zeigt. Dort ging es, wie berichtet (BZ 12. Oktober) um den passiven Schallschutz an Häusern entlang der Bahnlinie.  

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Schallgedämmte Fenster, Lüfter oder Dachdämmung stehen den Besitzern zu und werden von der ...

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