Rechnen nach kaufmännischem Ansatz
Schliengener Gemeindehaushalt wird vom 1. Januar an nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht gestaltet.
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SCHLIENGEN. Vom 1. Januar 2018 an wird der Schliengener Gemeindehaushalt nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) gestaltet, nach dem bis zum Jahr 2020 alle baden-württembergischen Kommunen ihre Haushalte führen müssen. In seiner Sitzung am Donnerstagabend beschloss der Schliengener Gemeinderat die neue Grundstruktur des Haushaltsaufbaus.
Das neue Haushaltsrecht nach der so genannten Doppik basiert auf einem kaufmännischen Ansatz mit doppelter Buchführung und funktioniert nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dazu gehören auch die Bewertung und Einbeziehung kommunaler ...