Rechnen nach kaufmännischem Ansatz

Schliengener Gemeindehaushalt wird vom 1. Januar an nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht gestaltet.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auch im Schliengener Rathaus wird künf...Kommunalen Haushaltsrechts gestaltet.   | Foto: Philipp
Auch im Schliengener Rathaus wird künftig der Gemeindeetat nach den Regeln des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts gestaltet. Foto: Philipp

SCHLIENGEN. Vom 1. Januar 2018 an wird der Schliengener Gemeindehaushalt nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) gestaltet, nach dem bis zum Jahr 2020 alle baden-württembergischen Kommunen ihre Haushalte führen müssen. In seiner Sitzung am Donnerstagabend beschloss der Schliengener Gemeinderat die neue Grundstruktur des Haushaltsaufbaus.

Das neue Haushaltsrecht nach der so genannten Doppik basiert auf einem kaufmännischen Ansatz mit doppelter Buchführung und funktioniert nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dazu gehören auch die Bewertung und Einbeziehung kommunaler ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel