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Rat vertagt Entscheidung

  • Do, 31. Oktober 2002
    Kreis Waldshut

     

Sollen Beförderungskosten auch aus Weilern übernommen werden? / Gesamtkosten ermitteln.

ÜHLINGEN-BIRKENDORF (wd). Gemeinden sind nach dem Gesetz verpflichtet, für jedes Kind einen Kindergartenplatz bereitzustellen. Es ist aber nach Aussage von Hauptamtsleiter Martin Blum nicht festgelegt, dass sich die bereitgestellten Plätze auch jeweils in dem Ortsteil der betroffenen Kinder befindet müssen. Der Grund für die Diskussion in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ühlingen war ein Antrag einer Familie aus dem Weiler Raßbach zur anteiligen Kostenübernahme für die Beförderung ihrer Tochter vom Kindergarten in den Ortsteil.

Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf unterhält derzeit vier Kindergärten in Birkendorf, Brenden, Riedern und Ühlingen. Hinzu kommen noch zwei kirchliche Einrichtungen, die zwar von der Pfarrgemeinde betrieben, aber ebenfalls überwiegend von der Kommune finanziert werden. ...

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