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Landgericht Freiburg

Raserunfall auf der B3: Kein kurzer Prozess

Ein Urteil im Raserprozess um den tödlichen Unfall auf der B3 bei Denzlingen im Januar 2012 wird es so schnell nicht geben: Die Richter am Freiburger Landgericht wollen zum Zeitplan noch keine Aussage treffen.  

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Das Landgericht Freiburg befasst sich mit dem Unfall im Januar 2012 auf der B3 bei Denzlingen – ab wann, ist allerdings noch unklar Foto: Patrick Seeger
Sicher ist, dass es kein kurzer Prozess wird: "Es dauert mindestens so viele Verhandlungstage, wie sie das Amtsgericht gebraucht hat", sagt Landgerichtssprecher Michael Schneider – das Emmendinger Schöffengericht hatte den Fall Ende November nach sechs Sitzungen abgegeben.
Was ist vor Gericht eigentlich passiert?
Wieso geht der Fall jetzt nach Freiburg?
Die Staatsanwaltschaft ...

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