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Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen – hier eine Aufnahme vom Flohmarkt während des Grasbahnrennwochenendes des MSC vom August 2018 – sind grundsätzlich nicht erlaubt. Foto: Jutta Schütz
SCHLIENGEN/BAD BELLINGEN (mib/BZ). Flohmärkte sind beliebt und entsprechend gut besucht. So waren in der Vergangenheit anlässlich von sonntäglichen Veranstaltungen wie dem Schliengener Ostermarkt und dem Bad Bellinger Frühlingsmarkt, verbunden mit verkaufsoffenen Sonntagen, auch Flohmärkte angegliedert. Das soll es in Zukunft so aber nicht mehr geben. Der Grund: Es gibt das Gesetz über die Sonn- und ...