Räte ebnen Weg für Bürgerentscheid
Geplantes Begegnungshaus: Stegens Gemeinderat bestätigt die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.
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STEGEN. Der Stegener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft und bestätigt. Die Bürgerinitiative gegen das im Stockacker geplante Begegnungshaus hatte dieses beantragt. Zugleich legte das Ratsgremium wert darauf zu erklären, dass mit dem Beschluss keine inhaltliche Übereinstimmung mit den Standpunkten der Initiative ausgedrückt werde.
Die Stegener sollen nach Auffassung der BI über die Frage abstimmen: "Soll der Beschluss des Gemeinderats Stegen vom 15.11.2016 zur 3. Änderung des Bebauungsplans Stockacker ’Aufstellungsbeschluss’ aufgehoben werden?" Diese Änderung ...