Radiologe soll für Klarheit sorgen
Zivilprozess um eine tödlich verlaufene Lungenembolie.
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KEHL. In dem Zivilprozess um eine tödlich verlaufene Lungenembolie am Ortenau-Klinikum Kehl hat die 3. Zivilkammer am Landgericht Offenburg eine zusätzliche Beweisaufnahme beschlossen. Ein Radiologe soll die beiden im Krankenhaus gefertigten Röntgenbilder nach Anhaltspunkten für eine Lungenembolie überprüfen. Die Röntgenbilder waren im Krankenhaus als Normalbefund eingestuft worden.
Am Folgetag der stationären Aufnahme des Ehemannes der Klägerin – er ist später gestorben – waren zwei Röntgenbilder gemacht worden. Von einem Normalbefund sei die Rede gewesen, von einer möglicherweise beginnenden Lungenentzündung, ...