Amtsgericht Freiburg
Putzfrau stiehlt Schmuck und Geld - Haft auf Bewährung
Depressionen und Überforderung als Auslöser für die Taten / Richterin ahndet Verfehlung mit Bewährungsstrafen und Auflagen.
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KIRCHZARTEN. Mit vier Freiheitsstrafen von einem Jahr, zwei Mal zehn Monaten und weiteren sieben Monaten hat das Amtsgericht Freiburg fünf Diebstähle und zwei Betrügereien einer 43-jährigen Frau geahndet, die als Putzfrau bei Familien im Dreisamtal Schmuck und Geld gestohlen hatte. Der Vollzug der Strafen für die alleineinziehende Mutter von drei Kindern ist von Strafrichterin Mattern mit zahlreichen Auflagen, darunter 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, zur Bewährung ausgesetzt worden.
In der Verhandlung gibt die Angeklagte die Vorwürfe zu. Auf die Frage ihres Verteidigers Roland Beckert, ob es auch Putzstellen gegeben habe, wo sie nichts gestohlen habe, antwortet sie: "Ich glaub’ nicht." Sie gesteht: "Bin ehrlich, wenn’s da lag, hab ich’s eingesteckt. Hab nicht gezielt ...