Account/Login

Kommentar

Privilegien verpflichten – auch die der Lehrer

BZ-Plus Mit Mehrarbeit von Teilzeit-Lehrern lässt sich Personalnot an Schulen nicht beheben, aber verbessern. Das grundsätzliche Problem wird durch die Stunde Mehrarbeit allerdings nicht gelöst.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Kritik der Lehrerverbände war erwa...meint BZ-Redakteurin Stephanie Streif.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Die Kritik der Lehrerverbände war erwartbar. Nur – Probleme werden auf diese Weise nicht gelöst, sondern zementiert, meint BZ-Redakteurin Stephanie Streif. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)

Winfried Kretschmann hat empört: Sein Vorschlag, verbeamtete Teilzeit-Lehrkräfte eine Stunde länger arbeiten zu lassen, stieß bei den Lehrergewerkschaften auf heftige Kritik. Damit soll dringend benötigte Unterrichtszeit für ukrainische Kinder und Jugendliche aus dem System Schule geschwitzt werden. Die Kritik war erwartbar. Nur – Probleme werden auf diese Weise nicht gelöst, sondern zementiert. Alles soll bleiben, wie es ist. Warum eigentlich?

Der Lehrerberuf bringt viele Privilegien mit sich: die Verbeamtung, die vergleichsweise flexiblen Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, von einem Schuljahr aufs nächste ein paar ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel